Lärmschutz in Oberschleißheim

31. Juli 2013

In Oberschleißheim ist es an vielen Stellen viel zu laut! Und das ist nicht nur ein subjektiver Eindruck empfindlicher Bürgerinnen und Bürger, sondern das ist auch nach den (ohnehin viel zu laxen!) gesetzlichen Grenzwerten der Fall.

Nach der 16. BundesImissionschutzVerordnung (16- BImSchV) soll es in allgemeinen und reinen Wohngebieten nachts im Mittel nicht lauter als 49 und tagsüber nicht lauter als 59 DeziBel (dB(A)) sein. Diese Werte werden bei uns an vielen Stellen deutlich überschritten. Eine gesetzliche Pflicht zur Lärmminderung greift aber nur, wenn dieser Lärm durch einen Neubau oder eine wesentliche bauliche Ausweitung entsteht. Also nicht bei bereits bestehenden Schienen und Straßen.
Wenn aber die Autobahn A92 Richtung Deggendorf auf sechs Fahrspuren erweitert wird, (nach den derzeitigen Aussagen möglicherweise 2015) ist dieser Fall gegeben: Die Autobahnverwaltung hat die Planung für 5m hohe Lärmschutzwälle entlang der Ostseite der Autobahn und 10m hohe zur Badersfelder Seite im Gemeinderat vorgestellt.
Ein weiteres Instrument ist die sog. Lärmsanierung bei noch höheren Lärmwerten: Wo ein Verkehrsweg nachts lauter ist als 60 oder tagsüber lauter ist als 70 dB(A) kann der Betreiber, also die zuständige Straßenbauverwaltung oder die Bahn, auf freiwilliger Basis, also ohne Rechtsanspruch, und nach den zur Verfügung gestellten Mittel, Maßnahmen zur Lärmminderung durchführen. Auch solche Stellen gibt es in Oberschleißheim.
Für die Bahn, an der viele so betroffene Bürgerinnen und Bürger leben, gibt es immerhin einen solchen „Lärmaktionsplan“ der Regierung von Oberbayern. Allerdings ist die Bahnstrecke durch unseren Ort in der Reihenfolge der Betroffenheit so weit hinten, dass das noch sehr lange dauern kann. Bei der Frage, was von einem „Aktionsplan“ zu halten ist, aus dem in absehbarer Zeit keinerlei Aktion folgt, kann man nur zynisch werden! Für die Straßen gibt es nicht einmal solche Planungen. Aber immerhin wird die laufende Sanierung der Feierabendstraße durch einen lärmmindernden Belag die Belastung dort deutlich verringern.
Darum hat unsere Gemeinde als freiwillige Leistung nun selbst mit Aktionen zur Lärmminderung begonnen. Nach intensiver Vorbereitung durch Gutachten werden an Stellen wo dies aus ortsplanerischer und technischer Sicht sinnvoll ist Lärmschutzwände gebaut. Die Planung für eine Lärmschutzwand, die Lustheim vor dem Lärm der Staatsstraße nach Neuherberg schützt, wurde im Gemeinderat gebilligt, das Geld steht bereit, der Bau soll im Herbst stattfinden. Der in der Skizze blau gezeichnete Teil soll als mit Erde gefüllter Stahlkonstuktion, der rot gezeichnete Teil zur Schonung der dort stehenden Bäume als Wand ausgebildet werden. Dieser Lärmschutz wurde im direkten Bereich des Kreisels von der CSU und im überwiegenden weiteren Verlauf von der SPD beantragt.
Bei den von der Autobahndirektion geplanten Lärmschutzwällen an der BAB A92 planen wir, zusätzliche Wände aufzusetzen, um einen Schallschutz zu erreichen, der über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht. An anderen Stellen sind Lärmschutzwände nicht sinnvoll weil Straßeneinmündungen und Grundstückseinfahrten sie unwirksam machen.
Für dort besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger, gleichgültig ob Grundbesitzer oder Mieter, hat die Gemeinde nun gegen die Stimmen der CSU ein von der FDP beantragtes und gemeinsam mit der SPD überarbeitetes Zuschussprogramm für Lärmschutzfenster und schallgedämmte Lüftungsanlagen gestartet.
Danach wird für Mieter oder Eigentümer von Wohngebäuden an Straßen und Schienen die vor 1992 errichtet worden sind bei Überschreiten von 59 dB(A) tagsüber und 49 dB(A) nachts ein Zuschuss pro Schallschutzfenster von 400 € bzw. pro Schalldämmlüfter von 350 € gewährt.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der Haushaltsmittel. Anträge müssen bis zum 31.3. (für dieses Jahr: 30.09.) eingegangen sein. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach Dringlichkeit in den Kategorien: Lärmpegel nachts und tagsüber und der Anzahl der betroffenen Personen.
Die Förderung setzt voraus, dass innerhalb der nächsten drei Jahre keine Planungen seitens der zuständigen Verkehrsträger oder der Gemeinde bestehen und beim Überschreiten der Lärmsanierungswerte (70dB(A)/60dB(A) zuerst ein Antrag beim zuständigen Träger der Straßenbaulast bzw. Schienenverkehrsbetreiber gestellt wird.

Dr. Peter Lemmen, Gemeinderat

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